Zu unserer Reitanlage gehören:
1. Reithalle: 22x42m groß, an zwei Seiten offen, nur zum Reiten.
2. Bewegungshalle: 15x25m groß, zum longieren und Laufen lassen.
Die Böden beider Hallen werden täglich abgezogen und bei Bedarf
gewässert.
3. Allwetteraußenplatz: 23x46m am Hof.
4. Allwetteraußenplatz: 20x40m am Aktivstall.
5. Rondpen: im Inneren der Führanlage, dieser ist beleuchtet.
6. Ausreitgelände: Beginnt quasi vor unserer Hofeinfahrt.
Hier reitet man auf Sandboden, der die Basis unserer gepflegten
Reitwege bildet. Im Dossenwald, im Volksmund auch Rheinauer
Wald genannt, findet sich für jeden Reiter etwas passendes: breite
übersichtliche Wege, schmale, schnuckelige Schlängelpfade, auf denen
man durchaus auch mal ein Reh treffen kann, Dünen zum rauf- und
runter klettern, mehr als 20 feste Naturhindernisse von unterschied-
lichster Machart und Niveaus.
Man kann auf Feldwegen bummeln oder „richtig Gas geben“ auf einer
etwa 1200 m langen, breiten Galoppstrecke. Wem das noch nicht
reicht, der lädt sein Pferd kurzerhand ein und fährt in etwa 20 Minuten
in den Schwetzinger Staatsforst. Hier erwarten sie Wege, die nichts zu
wünschen übrig lassen. Nahezu durchgehend etwa 3 m breit,
kilometerlang und mit verschiedensten Hürden gespickt.
Selbst ein Tagesausflug mit Rast für Ross und Reiter z. B. im Walldorfer
Renn- und Reitverein sind möglich. Dort ist man auf „Pferdebesuch“
eingestellt – also: Halfter, Strick und Geldbeutel nicht vergessen und
los geht’s!
7. Sonstiges:
Natürlich bieten wir auch:
Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen. Vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.
Wie das? Dazu hier ein kleines Beispiel: Jede Aufsichtsperson, die sich mit Kindern auf dem Gelände aufhält, hat dafür zu sorgen, dass die Kinder keine Pferde erschrecken. Dies ist sicherlich eine Einschränkung für die Aufsichtsperson, erhöht aber die Sicherheit aller.
Die folgenden Regelungen beinhalten zum einem Grundsätze, die das Zusammensein, Zusammenarbeiten und dasFreizeitleben zwischen Menschen und Tieren erleichtern sollen, indem Ordnungsabläufe von allen Beteiligten strickte Beachtung finden. Zum anderen dient die Betriebs- und Reitordnung dem Wohle und dem Schutz der Pferde, die uns anvertraut sind.
Achtung!!!
In 2024 veranstalten wir keinen Tag der offenen Tür!
Bauer Karl
Hella & Jochen Karl
Marderweg 60
68229 Mannheim
Aktivstall 1.0: keine
Aktivstall 2.0: keine
Besucher seit 15.01.2013
letzte Änderung: 11.09.2024